Für den grössten Teil der Nordsee kann vorausgesagt werden, dass die wesentlichen Regulationsfunktionen des Meeres in den kommenden 20 Jahren keine einschneidende Veränderung erfahren werden. Dies gilt vornehmlich für den nördlichen Teil der Nordsee, der einerseits erheblich weniger Schadstoffeinleitungen zu verkraften hat, andererseits auch im Zufuhrbereich von frischem Atlantikwasser liegt. Der Südteil der Nordsee und hier besonders der Küstenbereich ist hingegen stark bedroht. Der geringe Wasseraustausch und die durch Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum in den nächsten Jahren noch zunehmende Verschmutzung durch industrielle und kommunale Abwässer führen dazu, dass das Seewasser seine selbstreinigende Fähigkeit in steigendem Masse verliert und der Sauerstoffentzug den Lebensraum in den Flussmündungsberei- chen und den Küstenfeuchtregionen zerstört. Der Lebensraum Nordsee wird gegenwärtig von keiner Behörde, noch nicht einmal von einer einheitlichen, zielgerichteten Strategie der Anrainer- Bevölkerung ausreichend geschützt. Auf dem Festland lassen sich Naturschutzzonen festlegen, die von Umweltbelastungen weitgehend verschont gehalten werden können. Auf dem Meer ist dies nicht möglich, denn hochgradig mit Pestiziden, die dem chemischen und physikalischen Abbau gegenüber resistent sind, belastetes Wasser aus Flussmündungsbereichen vermischt sich nach und nach mit dem weniger belasteten Wasser. Chemikalien, Metalle und Erdölschadstoffe, die durch den Rhein ins Meer transportiert werden, verdriften in nördlicher Richtung und verschmutzen das Wattgebiet der »Waddenzee« in den Niederlanden, die Schmutzlast der Elbe strömt in den Flussmündungsbereich und wird von dort aus in die deutschen Wattgebiete getragen. Willkürlich gezogene Grenzen erkennt die Nordsee nicht an. Inwieweit der Verlauf von Mündungsbereichen und Küstenf euchtgebieten als Laichplatz für Fische sich auf die Fischfangerträge auswirkt, lässt sich nicht abschätzen. Sicher ist aber, dass die wahrscheinlich grossen und kontinuierlichen Verluste den Nordseefischen erheblichen Schaden zufügen werden. Die Fischfangerträge werden sich auf lange Sicht gesehen aus Arten niederer trophischer Stufen zusammensetzen, von denen immer weniger für den menschlichen Verbrauch geeignet sein werden und immer mehr zu Tierfutter und Düngemitteln verarbeitet werden müssen. Eine einschneidende Veränderung, die für das Leben in den Küstenbereichen der Nordsee dringend notwendig wäre, ist nicht in Aussicht, zumal das Marschland in den Nordseeküstenzonen vorrangig als Industrieansiedlungsgebiet angesehen wird. Der Bau von weiteren Raffinerien, Kraftwerken, Chemiefabriken und Deichen an der Nordseeküste ist geplant. Küstenzonen und Marschen tragen die Hauptlast der für die Umwelt oft zerstörerischen Folgeerscheinungen der wirtschaftlichen Erschliessung. Es gibt elf internationale Übereinkommen zur Verhütung von Meeresverschmutzungen. Sechs von ihnen beziehen sich auf sämtliche Meere weltweit, zwei auf den Nordatlantik (einschliesslich Nordsee), und lediglich ein Abkommen besitzt allein für die Nordsee Gültigkeit (Bonn, 1969). Es sieht jedoch nur die Bekämpfung von Ölverschmutzungen vor. Ein weiteres Abkommen, das 1976 in London beschlossen wurde, ist noch nicht in Kraft. Es beinhaltet die zivilrechtliche Haftung bei Ölverschmutzungsschäden, die sich aus der Erforschung und Ausbeutung von Naturschätzen des Meeresbodens ergeben.