Bei experimentellen Versuchen der Universität Hamburg hat sich gezeigt, dass die Verzögerung von besonders empfindlichen Embryonalprozessen bei vielen Meerestieren ein sehr häufiges Phänomen als Reaktion auf Öl ist. Die Tiere sterben nicht durch direkte Öl-Vergiftung, nur ihre Entwicklung verzögert sich. Die Embryonen schlüpfen eventuell zu früh oder zu spät, so dass sie zu einer Zeit zur Welt kommen, in der das normale Nahrungsangebot für sie nicht mehr in der gewohnten Form vorhanden ist. Sie werden also in die falsche jahreszeitliche Phase hineingeboren und sterben, weil diese Entwicklungsprozesse sehr genau aufeinander abgestimmt sind. Ein anderes Beispiel: Fortpflanzungsprozesse werden bei den Meerestieren oft durch Substanzen gesteuert, die ins Wasser abgegeben werden. Diese Substanzen sind oft denen ähnlich, die im Öl ebenfalls enthalten sind. Die männlichen Geschlechtszellen bestimmter Tange zum Beispiel bedürfen, um die Befruchtung zu vollziehen, bestimmter, von weiblichen Pflanzen ausgeschiedener Stoffe. Dieses Wechselspiel wird über Signalstoffe chemisch gesteuert. Die Signalstoffe werden durch Ölsubstanzen in minimaler Konzentration überlagert und die Fortpflanzung kann nicht funktionieren, weil das ganze Signalsystem gestört ist. Die Folge ist: Die Organismenart geht zurück und verschwindet, bei weiterer, kontinuierlicher chemischer Beeinflussung, gänzlich aus der Nahrungskette. Das bezieht sich nicht nur auf Pflanzen, sondern in gleicher Art und Weise auch auf Seetiere. Hierbei erkennt man, wie schwierig ein Nachweis der Sekundärschäden durch Öl und auch durch sämtliche andere in die Nordsee eingebrachten Schadstoffe ist. Ursache für das Sterben der Tiere oder den Rückgang der betreffenden Art war nicht der Schadstoff selbst, sondern die zu frühe Geburt oder die fehlende Vermehrung, die aber mit grosser Wahrscheinlichkeit durch die Verschmutzung ausgelöst wurde. In Labors lässt sich der Schadstoff als Todesursache zwar experimentell nachweisen, doch ist diese Nachweiskette in der freien Natur nicht durchführbar. Genauso unmöglich ist es, Schadensersatzforderungen einzuklagen, die in Mark und Pfennig ausgedrückt sind. In einem Austerngebiet beispielsweise lässt sich der Wert der durch einen Ölunfall zerstörten Austern leicht beziffern. Aber auch die Austern hätten gar nicht ohne eine gesunde Natur ringsherum wachsen können. Wenn die Natur zerstört wird, kann sie nicht klassifiziert werden, da sie überhaupt keinen finanziellen, merkantilen Wert darstellt. Das aber wird für Regressforderungen vorausgesetzt. Für einen Fisch, der keinen Marktwert hat, kann man nichts verlangen, aber gerade dieser Fisch ist Lebensvoraussetzung für einen anderen Fisch, zum Beispiel die Seezunge, die Scholle oder den Kabeljau. Es ist also unmöglich, am Wert der vom Menschen genutzten Tiere die Höhe eines eingetretenen Schadens zu bemessen. Genauso verfehlt ist es, wenn nach einem Tankerunglück mit Ölausfluss nach drei bis vier Wochen die Experten von den Ölgesellschaften kommen, um die Schadensabschätzungen mit den Betroffenen durchzusprechen. Nach drei bis vier Wochen zeigen sich nur ein Teil der Schäden, nämlich die Primärschäden. Natürlich wartet von den Experten niemand ein Jahr oder noch länger. An der Universität Hamburg gibt es Kulturen von Würmern, die erst in der vierten und fünften Generation massive Schäden aufweisen. Es wird beobachtet, dass die erste Generation noch richtig schlüpft, allerdings mit einer geringfügigen Zeitdifferenz, und nach der zweiten, dritten Generation nimmt die Fortpflanzungsrate dann kontinuierlich ab. Nimmt man einmal an, es gäbe von einem Tier 100 fortpflanzungsfähige Eier: In der ersten Generation sind es noch 40, die schlüpfen, in der zweiten nur noch 20, in der dritten noch zehn und dann ist man irgendwann bei einer Fortpflanzungsquote von Null angelangt. Wiederum lässt sich nicht beweisen, dass diese Abnahme auf diesen oder jenen Schadstoff zurückzuführen ist. Wenn Schäden an der vierten Generation auftreten, kann immer entgegengehalten werden, dass ja in der Zwischenzeit an jener Stelle auch andere Schadstoffe ins Wasser eingeleitet wurden, oder dass ein trockenheisser Sommer oder ein strenger Eiswinter vorgekommen sind, was genausogut als Krankheitsursache angenommen werden könnte. Es ist also unmöglich, das Problem juristisch zu lösen, obwohl die Befunde ganz eindeutig sind. Ein zusätzliches Problem bei einer Ölverschmutzung ist, dass es sich nie sagen lässt, ob eine bestimmte Ölsubstanz diese oder jene Wirkung auf bestimmte Tierorgane hat, denn Öl ist ein Gemisch aus 4000 bis 5000 chemischen Verbindungen, die von einer Sorte zur anderen erheblich variieren und nicht eindeutig unterscheidbar sind.
Die Rechtsprechung ist diesen Problemen überhaupt nicht angepasst. Es wird erst langsam damit begonnen, ein Umweltrecht zu entwickeln. Völlig falsch ist, dass der Geschädigte nachweisen muss, welchen Schaden er wodurch erlitten hat. Bei vom Öl vernichteten Austernbänken ist deren Besitzer der Geschädigte, wer aber ist der Geschädigte bei Fischschwärmen, die zur Hälfte von Blumenkohlgeschwüren befallen sind? In gewisser Weise die Fischer, die weniger verkaufen können, in gewisser Weise der Verbraucher, der keine erstklassige Qualität mehr bekommen kann. In erster Linie aber wohl der Fisch selbst, der niemals die Möglichkeit einer Einflussnahme besitzt, ausser durch den Tod seiner gesamten Art. Umgekehrt müsste es sein: Der Verursacher müsste nachweisen, dass seine Produkte garantiert nicht schädlich sind. Das aber ist bei unserer Rechtsprechung nicht möglich und die Rechtslage ist für die Zukunft der Nordsee nicht angemessen gelöst.« Es ist auch nicht zu erwarten, dass sich an diesem Zustand demnächst etwas ändert.

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